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Definitionen des Waldes


Wenn man wissen möchte was ein Wald ist kann man dieses im Internet, im Lexikon usw. rescherschieren. Die gsetzliche Definition des Waldes lautet nach §2. Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes, Zitat: Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs-u.-Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze so wie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. Zitat Ende.
Das Bundeswaldgesetz ist ein Rahmengesetz. Die Bundesländer haben ihre eigenen Landeswaldgesetze. Diese können auf den Internetseiten der Landesforstbehörden eingesehen werden oder man informiert sich direkt bei den  zuständigen Forstbehörden in Iher Nähe.

Die Vereinten Nationen-FAO definieren den Wald wie folgt. Zitat: Wald muss eine Mindestfläche von 0,5 Hektar haben. Diese Fläche braucht nur zu einem Zehntel von Kronen überschirmt sein. Zitat Ende.

Die ökologische Definition des Waldes lautet. Zitat: Wald ist ein vernetztes Sozialgebilde und Wirkungsgefüge seiner sich gegenseitigen beeinflussenden und oft voneinander abhängigem biologischen, physikalischen und dhemischen Bestandteile, das praktisch von der obersten Krone bis hinunter zu den äußersten Wurzelspitzen reicht. Kennzeichnend ist die konkurrenzbedingte Vorherrschaft der Bäume. Dadurch entsteht auch ein Waldbinnenklima, das sich wesentlich von dem des Freilandes unterscheidet. Dieses kann sich nur bei einer Mindesthöhe, Mindesfläche und Mindestdichte der Bäume entwickeln. Zitat Ende.